Besonders ermäßigte Eintrittspreise für Gruppen sozialer Einrichtungen
Wir freuen uns, dass Sie den Erlebnis-Zoo mit den Gruppen Ihrer Einrichtung besuchen möchten. Für Einrichtungen mit den Schwerpunkten der Betreuung, Unterbringung oder Beratung hilfebedürftiger Kinder und Erwachsener bietet der Erlebnis-Zoo besonders vergünstigte Tageseintrittspreise an (Voraussetzungen siehe unten).
Was ist für den Zoobesuch wichtig?
Der Zoobesuch mit Gruppen Ihrer Einrichtung ist ausschließlich per Rechnung zahlbar.
Bitte bringen Sie unbedingt die unten aufgeführten Schreiben mit und beachten Sie die weiteren Informationen.

Zum Zoobesuch mitbringen:
- Ggf. Behindertenausweise
- Freistellungsbescheid (§ 52/53, s. Angaben unten)
- Bestätigung Ihrer Einrichtung, dass die Gruppenleitung im Namen des Unternehmens befugt ist, eine Rechnung für den Zoobesuch ausstellen zu lassen
Vor Ort im Zoo:
- Bitte melden Sie sich zu Beginn des Zoobesuches am Service-Point
- Legen Sie die aufgeführten Schreiben am Service-Point vor
- Bitte nennen Sie die genaue Anzahl der Gruppenmitglieder sowie die Anzahl der Mitarbeiter/innen der Einrichtung
Weitere Informationen
Freistellungsbescheid
Berechtigt für die besonders ermäßigten Eintrittspreise sind Einrichtungen, die einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer bzw. zur Gewerbesteuer für das aktuelle Kalenderjahr vorlegen können, in dem unter E "Hinweise zur Steuerbegünstigung" folgende Angaben aufgeführt sind:
Die Körperschaft fördert
a) folgende gemeinnützige Zwecke
- §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 (Förderung der Jugend- und Altenhilfe) oder
- §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 (Förderung des Wohlfahrtswesen) oder
- §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 17 (Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene)
oder
b) mildtätige Zwecke
- § 53 Satz 1 (die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind)
Hinweise zu den Eintrittspreisen:
- Die ermäßigten Preise gelten von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen.
- Die ermäßigten Eintrittspreise gelten für die betreuten Erwachsenen und Kinder der Einrichtung.
- Betreuungspersonen (z.B. Mitarbeiter der Einrichtung, Eltern, Familienangehörige etc.) zahlen den regulären Eintrittspreis.
- Je 5 Kinder (bis 16 Jahre) erhält eine erwachsene Begleitperson freien Eintritt.
- Begleitpersonen von Gästen mit einer Behinderung erhalten freien Eintritt (Vorlage des Behindertenausweises mit Merkzeichen "B", "H", "aG" oder "Bl").
Wintersaison (01.11.2022 - 24.03.2023) | |
---|---|
Kind (unter 3 Jahre) | kostenlos |
Kind (3 bis 16 Jahre) | 6,40 € |
Junger Erwachsener (17 bis 24 Jahre) | 7,70 € |
Erwachsener (ab 25 Jahre) | 10,00 € |