In Gedenken Gutes tun

Kondolenzspende

Sie müssen von einem geliebten, tierverbundenen Menschen Abschied nehmen und möchten in seinem Sinne etwas Gutes tun. Im Trauerfall ist eine Kondolenzspende eine gute Möglichkeit, die verstorbene Person entsprechend zu ehren und so Trost zu spenden. Ihre Spende hilft uns, unsere Tiere zu versorgen, Tierarten zu erhalten und die ursprünglichen Lebensräume zu schützen, zu verbessern und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Teilen Sie uns den Namen der Verstorbenen oder des Verstorbenen und den Termin der Trauerfeier mit. Wir vereinbaren ein Stichwort, damit eingehende Spenden richtig zugeordnet werden können (z. B. Einrichtung und Name der/des Verstorbenen).Gerne kann auch Ihr Bestattungsunternehmen mit uns Kontakt aufnehmen.

Bitten Sie Ihre Trauergäste in der Traueranzeige um Spenden für den Erlebnis-Zoo Hannover. Vermerken Sie den Spendenzweck, damit wir die Eingänge der Kondolenzspenden zuordnen können:

Spendenkonto
Zoo Hannover gemeinnützige GmbH
Verwendungszweck:
Trauerfall Name der/des Verstorbenen – ggf. Projekt
z.B. Trauerfall Musterfrau – Allgemeinspende Zoo Hannover
IBAN: DE 63 2505 0180 0900 4686 88

Wenn Sie Informationen zum Erlebnis-Zoo Hannover erhalten möchten, schicken wir Ihnen diese gerne kostenlos zu.

Unser Dank an Sie
Etwa drei bis vier Wochen nach der Trauerfeier erhalten Sie ein Dankschreiben zusammen mit der Übersicht über die eingegangene Gesamtspende. Die Einzelspender erhalten auf Wunsch eine Spendenbescheinigung am Anfang des Folgejahres.

Wir sind für Sie da

Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

210x181-portrait-jana-rupprecht-erlebnis-zoo-hannover

Jana Rupprecht

Spenden & Sponsoring

0511 936 77 517

spenden@erlebnis-zoo.de

Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/22546, vom 03.04.2023, für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht verwendet wird. Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.