Testament für die Tierwelt

Ihr Testament schenkt Zukunft

Setzen Sie ein Zeichen der Hoffnung für die Tiere und die Vielfalt der Erde

Ihr Erbe an den Erlebnis-Zoo Hannover gibt der Tierwelt eine bessere Zukunft. Schaffen Sie sich ein lebendiges und würdevolles Andenken – Ihr Testament für die Natur.

Viele Menschen berücksichtigen neben der Familie, Freunden und anderen Menschen auch eine gemeinnützige Organisation. Der Erlebnis-Zoo Hannover setzt sich für die gewaltige und außerordentliche Aufgabe ein, die Artenvielfalt zu bewahren. Helfen Sie mit! Entscheiden Sie sich, den Erlebnis-Zoo Hannover in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen, hinterlassen Sie besonders schöne und großherzige Spuren, um die Artenvielfalt auch für die Zukunft, für unsere Kinder und Kindeskinder, zu bewahren.

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„Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.“

Albert Schweitzer

Fragen und Antworten zu Ihrer Testamentspende

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe?

Wer von Ihnen als Erbe im Testament eingesetzt wird, wird im Falle Ihres Todes Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten. Im Gegensatz dazu hat ein Vermächtnisnehmer lediglich Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses. Sie können Ihre Erben im Testament verpflichten, zugunsten anderer Personen Vermächtnisse auszuzahlen oder Gegenstände herauszugeben. Das Vermächtnis ist ein sinnvolles Instrument, wenn Sie mit Ihrem Nachlass neben Ihrer Familie beispielsweise eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen möchten.

Muss ich ein Testament verfassen?

Wenn Sie kein Testament verfassen, greift in Deutschland automatisch die gesetzliche Erbfolge. Wenn diese nicht Ihren Wünschen entspricht oder Sie darüber hinaus enge Vertraute oder gemeinnützige Organisationen mit Ihrem Nachlass bedenken möchten, müssen Sie ein Testament erstellen. Gibt es keine Erben, dann erhält der Staat Ihren Nachlass.

Wie setze ich ein Testament auf?

Sie können Ihr Testament in handschriftlicher Form verfassen oder durch eine notarielle Unterstützung erstellen lassen. Ein handschriftliches Testament muss komplett von Hand geschrieben werden, damit es rechtskräftig ist. Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Testament, den Sie auch per E-Mail an spenden@erlebnis-zoo.de kostenlos bei uns anfordern können.

Wo bewahre ich mein Testament sicher auf?

Sie können Ihr Testament gegen geringe Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen. So ist es garantiert, dass es aufgefunden und befolgt wird. Auch ein handschriftliches Testament wird dort für Sie aufbewahrt.

Kann ich mein Testament wieder ändern?

Genau wie sich Ihre Lebensumstände verändern, können Sie Ihren letzten Willen jederzeit widerrufen oder ergänzen. Ein privatschriftliches Einzeltestament wird ungültig, wenn Sie es vernichten, aus der Verwahrung des Amtsgerichts entfernen oder ein neues Testament aufsetzen.

Grundsätzlich gilt immer das zuletzt datierte Testament. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, sollten Sie darin den Widerruf Ihres alten Testaments ausdrücklich erklären.

Ich möchte den Zoo in meinem Testament bedenken, welche Angaben brauche ich dafür?

Wenn Sie den Zoo mit einem Vermächtnis bedenken oder als Erbe einsetzen möchten, sollten Sie folgende Angaben in Ihr Testament aufnehmen:

Zoo Hannover gemeinnützige GmbH
Adenauerallee 3
30175 Hannover
Amtsgericht Hannover HRB 53 571

Angaben für das Testament

Wenn Sie den Erlebnis-Zoo Hannover im Testament oder einer Lebens- oder Rentenversicherung bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Zoo Hannover gemeinnützige GmbH
Adenauerallee 3
30175 Hannover
Amtsgericht Hannover HRB 53 571

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Ich bin für Sie da

Als Ihre persönliche Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um den Zoo und die verschiedenen Möglichkeiten einer Testamentsspende, bin ich gerne für Sie da. Bitte lassen Sie sich darüber hinaus bei Bedarf steuer- und erbrechtlich beraten. Für alle weiteren Fragen zum Erlebnis-Zoo Hannover können Sie mich gerne persönlich kontaktieren.

Ich freue mich auf den vertrauensvollen Austausch mit Ihnen.

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Jana Rupprecht

Ansprechpartnerin Testamentsspenden

0511 936 77 517

jana.rupprecht@erlebnis-zoo.de

Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/22546, vom 24.02.2022, für den letzten Veranlagungs-zeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht verwendet wird. Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.