Gutes Schenken mit dem Zoo-Wunschzettel

Mit Ihrer Spende zu Weihnachten schenken Sie unserer Tierwelt eine sichere Zukunft.

Sie sind auf der Suche nach einem ganz besonderen Geschenk zu Weihnachten und möchten gleichzeitig Gutes tun? Wie wäre es mit einer Futterbox für Erdmännchen & Co. oder einer wärmenden Unterstützung für Affen, Giraffen & Co. für den Winter? Mit Ihrer Spende als Geschenk helfen Sie unseren tierischen Bewohnern in diesen unsicheren Zeiten. Mit der Spendenurkunde zum Ausdrucken haben Sie zugleich ein passendes Geschenk, das Sie Ihren Lieblingsmenschen überreichen können.

Bitte helfen Sie unseren tierischen Bewohnern in diesen unsicheren Zeiten - wir danken Ihnen von Herzen für Ihre Hilfe!

Wählen Sie das passende Geschenk

In 3 Schritten zur Weihnachtsspende

Schritt 1

Wählen Sie als Weihnachtsspende ein Geschenk aus, das Sie selbst übernehmen oder verschenken möchten.

Schritt 2

Tragen Sie im Spendenformular Ihre persönlichen Kontaktdaten, Ihren Wunschbetrag und die Zahlungsart ein.

Schritt 3

Sofort nach Abschluss der Spende erhalten Sie eine Bestätigungsmail inkl. Download-Link zur Spenden- und Geschenkurkunde. Drucken Sie die Urkunde aus und tragen Sie Ihren Namen als Schenker und den Namen des Beschenkten ein.

Fragen und Antworten zum Thema Spenden 

Spenden - für Sie tierisch einfach:

Spendenkonto

Zoo Hannover gemeinnützige GmbH
Sparkasse Hannover
IBAN: DE 63 2505 0180 0900 4686 88
BIC:
SPKHDE2HXXX
Verwendungszweck: z.B. Weihnachtsspende 2022, Vorname, Nachname, vollständige Adresse

Jetzt online spenden Bequem mit unserem Online-Spendenformular

Als Unternehmen zu Weihnachten Gutes tun

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Mit der Zoo-Weihnachtsspende doppelt Gutes tun

Sie möchten Ihrem Engagement zu Weihnachten eine besondere Note verleihen? Ihnen liegt der Natur- und Artenschutz am Herzen? Bitte helfen Sie unseren tierischen Bewohnern in diesen unsicheren Zeiten – ob mit einer Futterspende, einer Spendenpatenschaft oder einer wärmenden Unterstützung für den Winter.

Ihre Hilfe zu Weihnachten kommt tierisch gut an!

Jetzt helfen & spenden! 

Aktion Weihnachtsspende - so funktioniert's

1. Entscheiden Sie sich statt für die üblichen Weihnachtspräsente für eine Weihnachtsspende als Geschenk.

2. Spenden Sie bequem online hier oder per Überweisung.

3. Ihr tierisch besonderes Weihnachtsgeschenk kommt bei allen gut an: Bei Ihren Kunden, in Ihrem Team und bei Ihren Geschäftspartnern. Das Beste: Sie setzen sich aktiv für Artenschutz unserer Tierwelt ein.

Spendenkonto

Zoo Hannover gemeinnützige GmbH
IBAN: DE 63 2505 0180 0900 4686 88
BIC:
SPKHDE2HXXX
Stichwort: Wunschzettel-Weihnachtsspende

Wussten Sie schon: Das Sie als Unternehmen jährlich Spenden in Höhe von bis zu 20 % Ihrer Gesamteinkünfte steuerlich geltend machen können. Nutzen Sie diese Möglichkeit und spenden Sie jetzt! Gerne senden wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zu.

Wir sind für Sie da

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Spenden- und Sponsoringanfragen.

Spenden & Sponsoring

0511 / 936 77 - 517

spenden@erlebnis-zoo.de

Sie möchten Ihrem tierischen Engagement zum Beispiel als Unternehmen, Organisation oder Privatperson mit einem Sponsoring-Engagement Ausdruck verleihen? Sprechen Sie uns gerne an.

Sollten die Spendeneinnahmen die Ausgaben für das von Ihnen gewählte Projekt übersteigen, bitten wir um Ihr Verständnis, wenn die vereinnahmten Spenden für andere gemeinnützige Zwecke des Erlebnis-Zoo Hannover eingesetzt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass SEPA-Lastschriften für im Dezember übernommene Spenden bzw. Spendenpatenschaften erst 2023 eingezogen werden. Somit erhalten Sie einen Spendenbeleg - wenn angefordert - für das Jahr 2023 im Frühjahr 2024.

Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/22546, vom 24.02.2022, für den letzten Veranlagungs-zeitraum 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht verwendet wird. Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.