Viele Wege, ein Ziel: Helfen

Mit Ihrer Spende unterstützen Sie uns bei unseren vielfältigen Aufgaben im Bereich Artenschutz, Bildung, Forschung und Erholung. Als gemeinnützige Institution sind wir auch auf Ihre Hilfe durch Spenden angewiesen. Bitte setzen Sie sich gemeinsam mit uns dafür ein, die Lebensräume unserer Tiere zu schützen, zu verbessern und für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Tierpaten gesucht

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Unsere Tierwelt freut sich über Ihre Spende!

Nachwuchs bei den, in der Wildbahn augestorbenen, Berberlöwen. Die wuseligen Drillinge machen ihr Revier unsicher und erkunden frech und neugierig ihre Welt. Schauen Sie doch bei Ihrem nächsten Besuch gerne einmal vorbei.

Wussten Sie schon? Wir suchen für unseren Löwen-Nachwuchs und viele weitere tierische Zoobewohner Spendenpaten!

Verschenken Sie Ihren Lieblingsmenschen etwas ganz Besonderes zum Geburtstag, Namenstag oder zum Hochzeitstag und setzen sich gleichzeitig für den Tier- und Artenschutz ein.

Wir danken Ihnen von Herzen für Ihre Unterstützung!

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Spendenkonto

Um den Erlebnis-Zoo Hannover zu unterstützen, können Sie online oder per Banküberweisung spenden.

Zoo Hannover gemeinnützige GmbH
Sparkasse Hannover
IBAN: DE 63 2505 0180 0900 4686 88
BIC:
SPKHDE2HXXX
Verwendungszweck: Vorname, Nachname, vollständige Adresse

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Bitte haben Sie Verständnis, dass SEPA-Lastschriften für im Dezember übernommene Spenden bzw. Spendenpatenschaften erst 2023 eingezogen werden. Somit erhalten Sie einen Spendenbeleg - wenn angefordert - für das Jahr 2023 im Frühjahr 2024.

Sponsoring der besonderen Art

Als Anziehungspunkt für jährlich über 1,1 Mio. Besucher bieten wir Ihnen interessante Möglichkeiten für ein erfolgreiches Sponsoring. Dabei kann es sich um Sponsoring für bestimmte Aktionen, Events oder um langfristige Partnerschaften handeln.

Als Werbe- und Sympathieträger mit hoher Besucherzufriedenheit profitieren Sie vom Erlebnis-Zoo auf vielfältige Weise. Präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem einzigartigen Umfeld und nutzen Sie dieses Potenzial um neue Kunden zu gewinnen, während Sie sich gleichzeitig für den Tier- und Artenschutz engagieren.

Bei Interesse zeigen wir Ihnen hierzu verschiedene Möglichkeiten auf und stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch gern zur Verfügung.

Übernehmen Sie eine Sponsoring-Tierpatenschaft

Sie mögen die Brillenpinguine ganz besonders, können sich an den Berber Löwen nicht satt sehen und sind stets aufs Neue von den farbenfrohen Flamingos begeistert? Dann übernehmen Sie eine Sponsoring-Patenschaft für eines unserer Tiere!

Nutzen Sie unser positives Image für Ihre Werbung! Übernehmen Sie die Patenschaft für ein Zoo-Tier, das zu Ihrem Firmennamen, zu Ihrem Logo oder zu ihrem Unternehmenszweck passt. Oder für eines, zu dessen Arterhaltung Sie öffentlichkeitswirksam beitragen möchten.

Jetzt gleich Patentier auswählen 

Wir danken unseren Sponsoren:

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Wir sind für Sie da

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, gerne beraten wir Sie zu Ihren individuellen Spenden- und Sponsoringanfragen.

Spenden & Sponsoring

0511 936 77 517

spenden@erlebnis-zoo.de

Sie möchten Ihrem tierischen Engagement, zum Beispiel als Unternehmen, Organisation oder Privatperson, mit einer Sponsoring-Tierpatenschaft Ausdruck verleihen? Dann bieten wir Ihnen hier die passenden Angebote.

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Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/22546, vom 03.04.2023, für den letzten Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht verwendet wird. Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.

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