Gemeinsam haben wir viel erreicht: In der Themenwelt Zoologicum haben sich die tierischen Bewohner wie Gürteltiere & Co. bereits eingelebt. Auch die beliebten Riesenschildkröten möchten bald einziehen. Hier ist Ihr Engagement gefragt. Bitte fördern Sie unser Bauvorhaben - und werden Sie gleichzeitig Teil der ARTrium Arena. Mit einer Sitzplatpatenschaft wird Ihr Name zum Zeichen für den Arterhalt und dem Schutz der Tiere.
In 3 Schritten zur Sitzplatz-Patenschaft - Auch als Geschenk!
Wählen Sie die Sitzplatz-Kategorie aus, deren Patenschaft Sie selbst übernehmen oder verschenken möchten.
Tragen Sie im Spendenformular Ihre persönlichen Kontaktdaten, Ihren Wunschnamen für die Sitzplatz-Plakette und die gewünschte Zahlungsart ein.
Sofort nach Abschluss der Spende erhalten Sie eine Bestätigungsmail inkl. Download-Link zur Spenden- und Geschenkurkunde. Drucken Sie die Urkunde aus und tragen Sie Ihren Namen als Schenker und den Namen des Beschenkten ein.
Sind Sie - ab Spendenabschluss - für 2 Jahre Pate eines Sitzplatzes* in Ihrer gewählten Kategorie im neuen Zoologicum inkl. Sitzplatz-Namensplakette aus Edelstahl
Machen Sie ihr Engagement für den Natur- und Artenschutz sichtbar - auch mit einer schönen Spenden- oder Geschenkeurkunde zum Download
*Wir bitten Sie um Verständnis, dass mit einer Sitzplatzpatenschaft kein automatisches Anrecht auf diesen Sitzplatz verbunden ist.
Auf dieser Spendenseite werden von unserem Partner Fundraisingbox zur Abwicklung Ihrer Spende Cookies gesetzt. Weitere Infos hierzu finden Sie auf der Datenschutzseite der Fundraisingbox.
Um den Erlebnis-Zoo Hannover zu unterstützen, können Sie online oder per Banküberweisung spenden:
Mit Ihrem Beitrag helfen Sie uns, Artenschutz aktiv zu gestalten. Damit Ihre Spende bestmöglich wirkt, setzen wir sie genau dort ein, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Mit jeder Spende unterstützen Sie alle Bereiche unserer Arbeit und tragen so zum Wohlergeben aller Zoo-Tiere bzw. gemeinnützigen Zwecken bei.
Bitte haben Sie Verständnis, dass SEPA-Lastschriften für im Dezember übernommene Spenden bzw. Spendenpatenschaften erst im Folgejahr eingezogen werden. Somit erhalten Sie einen Spendenbeleg - wenn angefordert - für das gegebene Jahr im Frühjahr des Folgejahres.
Wir sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord, Steuernummer 25/207/22546, vom 19.02.2025, für den letzten Veranlagungszeitraum 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes, des Tierschutzes und der Tierzucht verwendet wird. Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist.