1. Eintrittskarten Zoo, ZooCard (mit Abo),
Dauer-Ticket
a) Der Zoo darf nur mit den jeweiligen gültigen
Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen betreten werden. Sie
berechtigen während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt
in den Erlebnis-Zoo Hannover - ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Die
Eintrittskarten sind beim Betreten des Zoos an den Lesegeräten zu entwerten,
bzw. zu erfassen. Inhaber von nicht übertragbaren Ein-trittskarten, z.B.
ZooCards, Dauer-Tickets, lassen zur Identitätskontrolle bei ihrem ersten
Zoobesuch ein digitales Foto zur Speicherung aufnehmen oder legen ihren
amtlichen Lichtbildausweis vor. Bei jedem weiteren Zoobesuch wird am Einlass
auf die gleiche Weise ein digitales Foto erstellt und durch einen Vergleich die
Identität festgestellt, oder sie legen ihren amtlichen Lichtbildausweis vor.
Eine Verwendung der Bilddaten zu anderen Zwecken als zur Identitäts-prüfung
beim Zoobesuch ist ausgeschlossen. Die Eintrittskarten sind während des
Aufenthaltes im Zoo mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des
Zoos verlieren Tageskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
b) Der Vertrag zum Abschluss der ZooCard oder des
Dauer-Tickets kommt zustande, sobald der Antrag ordnungsgemäß und vollständig
ausgefüllt (ggf. unterschrieben) und von der Zoo Hannover gGmbH entgegengenommen
worden ist. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt der Tag des Zugangs bei der Zoo
Hannover gGmbH. Minderjährige (Kin-der/Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr)
können den Vertrag nur mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten eingehen.
Der Vertrag kommt nur zwischen der Zoo Hannover gGmbH und dem
Unterzeichner/Antragsteller zustande.
c) Die ZooCards oder Dauer-Tickets werden am Tag
des Vertragsabschlusses umgehend aktiviert und können sofort genutzt werden.
Die ZooCard oder das Dauer-Ticket berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab
Vertragsabschluss für die Dauer der Vertragslaufzeit während der allgemeinen
Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Erlebnis-Zoo Hannover -
ausgenommen sind Sonderveranstaltungen. Der Erwerb der ZooCard/des
Dauer-Tickets begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Zoos
während der Laufzeit der Karte.
d) Die ZooCard ohne Abo hat eine Vertragslaufzeit
von 12 Monaten. Das Dauer-Ticket hat eine Laufzeit entsprechend des
Aktionszeitraums.
e) Das ZooCard-Abo hat eine Mindestvertragslaufzeit
von 24 Monaten. Der Vertrag zum ZooCard-Abo verlängert sich automatisch auf
unbestimmte Zeit und kann vom ZooCardinhaber/Vertragspartner oder der Zoo
Hannover gGmbH mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung
kann in Textform (Fristwahrung: Zugang beim Kündigungsempfänger) erfolgen und
ist mitzuteilen an: info@erlebnis-zoo.de oder Zoo Hannover gGmbH, Adenauerallee
3, 30175 Hannover. Bei Verträgen die im elektronischen Geschäftsverkehr (Internetshop
der Zoo Hannover gGmbH) geschlossen wurden, besteht darüber hinaus die
Möglichkeit die Kündigungserklärung für das ZooCard-Abo mittels der im
Internetshop verfügbaren Kündigungsschaltfläche abzugeben. Erfolgt trotz
Kündigung nach Ende der Laufzeit durch den ZooCardinhaber eine nachgewiesene
Nutzung, behält sich die Zoo Hannover gGmbH vor, für die bereits erbrachten
Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen. Der
ZooCardinhaber/Vertragspartner erklärt seine Zustimmung, dass ihm Rechnungen -
nach Wahl der Zoo Hannover gGmbH - elektronisch per E-Mail oder auf dem Postweg
an die von ihm bei der Beantragung angegebene E-Mailadresse oder Anschrift
zugestellt werden können.
f) Der Jahres-ZooCard-Abobeitrag wird zunächst mit
Vertragsabschluss sofort ohne Abzug fällig.
Bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat)
wird der nächste Jahres-ZooCard-Abobeitrag nach Ablauf eines jeden Jahres zum
15. (bzw. soweit es sich nicht um einen Bankgeschäftstag handelt, am
darauffolgenden Bankgeschäftstag) des Vertragsabschlussmonats von der Zoo
Hannover gGmbH eingefordert. Im Rahmen der SEPA-Lastschrift erfolgt insoweit
eine Vorabankündigung mit einer Ankündigungsfrist von mind. 3 Tagen vor
Fälligkeit.
g) Bei Verlust oder nicht Mitführen der ZooCard/des
Dauer-Tickets kann eine Ersatzkarte beantragt werden. Für die Erstellung der
Ersatzkarte berechnet die Zoo Hannover gGmbH pro Karte 2,-- EUR.
h) Die ZooCard Familie ist ein besonders
vergünstigtes Angebot ausschließlich für folgenden Personenkreis:
- Zwei Erwachsene und deren Kinder bis 24 Jahre, die mit ihren Eltern/einem
Elternteil nicht nur vorübergehend in häuslicher Lebensgemeinschaft (derselben
Wohnung) leben
Dieses gilt ebenfalls für die ZooCard Single mit
Kind/ern, welche ausschließlich für folgenden Personenkreis verfügbar ist:
- Alleinerziehende Erwachsene und deren Kinder bis 24
Jahre, die nicht nur vorübergehend in häuslicher Lebensgemeinschaft (derselben
Wohnung) leben.
i) Die Ausgabe von ZooCards und besonders
vergünstigten Gruppenkarten, z.B. für Kindergärten
und Schulen, setzt die Abgabe der vom Kunden vollständig ausgefüllten und
unterschriebenen Bestellformulare der Zoo Hannover gGmbH voraus.
j) Der Verkauf der ZooCard Familie/Single mit Kind erfolgt
ausschließlich gegen Vorlage eines amtlichen Nachweises der
Berechtigungsvoraussetzungen. Der Nachweis ist spätestens 20 Tage nach
Antragstellung vorzulegen. Für die Zwischenzeitwird eine vorläufige ZooCard
ausgestellt. Wird der Berechtigungsnachweis nicht innerhalb der vorgenannten
Frist dem Zoo vorgelegt, erlischt die Zutrittsberechtigung. Erfolgt vor Ablauf
der Frist durch den ZooCardinhaber eine nachgewiesene Nutzung, behält sich die
Zoo Hannover gGmbH vor, für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene
Vergütung zu verlangen, soweit der Nachweis nicht final erbracht wird.
k) Abweichungen und Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Vertrages, Preise oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
nach dem Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der Zoo Hannover
gGmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
vereinbarten Gesamtleistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen
mit Mängeln behaftet sind. Die Zoo Hannover gGmbH unterrichtet Sie über
Änderungen. Sofern etwaige Änderungen für Sie nicht neutral oder begünstigend sind,
wird Ihnen die Zoo Hannover gGmbH ein kostenloses Rücktrittsrecht, bzw. ein
Sonderkündigungsrecht anbieten.
l) Sollten sich persönliche Daten, wie z.B. Adresse, Auflösung/Austritt
aus der häuslichen Lebensgemeinschaft (ZooCard Familie/Single mit Kind) oder
die Bankverbindung ändern, ist der
ZooCard-/Dauer-Ticket-Inhaber/Vertragspartner verpflichtet, seine Änderungen
schriftlich der Zoo Hannover gGmbH unter der Adresse: Zoo Hannover gGmbH,
Backoffice, Adenauerallee 3, 30175 Hannover oder per E-Mail an info@erlebnis-zoo.de
mitzuteilen.
m) Im Todesfall eines ZooCard-/Dauer-Ticket-Inhabers / Vertragspartners
sind seine Erben - zur Beendigung des ZooCard-Abos/Dauer-Tickets - zur Vorlage
einer Kopie der Sterbeurkunde an die Zoo Hannover gGmbH verpflichtet. Eine
Übertragung von ZooCards/ Dauer-Tickets auf Erben oder sonstige Personen ist
ausgeschlossen. ZooCards (auch Abos)/Dauer-Tickets enden im Todesfall des
ZooCard-/Dauer-Ticket-Inhabers/Vertragspartner nach Vorlage der Kopie der
Sterbeurkund mit Ablauf der ZooCard-Jahreslaufzeit/Dauer-Ticket-Laufzeit. Eine
(anteilige) Rückerstattung des ZooCard/Dauer-Ticket-Kaufpreises ist
ausgeschlossen.
n) Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung
sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich
genutzt wurden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an die Zoo
Hannover gGmbH zurückzugeben. Die betroffenen Personen werden zukünftig vom
Zoobesuch ausgeschlossen, gegen sie wird Strafanzeige erstattet. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
2.
Gutscheine
Gutscheine können als Zahlungsmittel sowohl im Online-Shop, als auch an
den Eingangskassen - jedoch nicht an den
Ticketautomaten - sowie an den Verkaufsstellen mit Scannerkassen für
Gastronomie, Merchandising- oder Eventprodukte der Zoo Hannover gGmbH und der
Zoo Hannover Service GmbH eingelöst werden.
Im Zusammenhang mit dem Kauf von Gutscheinen müssen wir jede Haftung für
Vermögensschäden ablehnen, die aus einer missbräuchlichen Nutzung der
Gutscheine entstehen; es sei denn, diese beruhen auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zoo Hannover gGmbH, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
3.
Datenschutz
Soweit Sie uns zum Erwerb von Karten, zur Buchung von Leistungen bzw.
Events oder in anderem Zusammenhang personenbezogene Daten mitteilen, werden
diese zur Erstellung/Abwicklung, zur Verwaltung Ihrer Bestellungen, zur
Zutrittskontrolle (bei Eintrittskarten, wenn Sie sich für die Gesichtserkennung
entschieden haben), sowie auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f (DSGVO)
sowie unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG zu
Marketingmaßnahmen der Zoo Hannover gGmbH, der Zoo Hannover Service GmbH sowie
Partner-Unternehmen genutzt. Sie erhalten hierbei auch das Zoomagazin „Jambo“
kostenlos. Dieser Nutzung können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen
widersprechen.
Detaillierte Informationen gem. Art. 13 DSGVO, welche Daten wir von
Ihnen für welche Zwecke verarbeiten, wie lange wir diese speichern und welche
Rechte Ihnen hierbei zustehen, entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen
Hinweisen auf den Webseiten unter
erlebnis-zoo.de/datentransparenz
4. Zahlungsbedingungen
und Verzug
a) Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss sofort ohne Abzug fällig.
Die Zoo Hannover gGmbH behält sich vor, einzelne Zahlungsarten gegenüber dem
Käufer auszuschließen. Das gilt insbesondere für einen Kauf auf Rechnung, den
wir nur Kunden anbieten können, deren Bonität aufgrund einer positiven Prüfung
nach mathematisch statistischen Grundsätzen sichergestellt ist, da die Zoo
Hannover gGmbH insoweit in Vorleistung geht. Die Zahlung des Kaufpreises
erfolgt – unter Einschränkung von Ziffer 4 Buchstabe a) Satz 2, 3 - nach Wahl
des Kunden. Der Kunde kann den Kaufpreis grundsätzlich per Kreditkarte
(Mastercard oder Visacard), EC-Karte oder Rechnung bezahlen. Bei Bezahlung per
Kreditkarte oder EC-Karte erfolgt die Belastung des Kontos nach Übermittlung
der Annahmeerklärung; das Kreditinstitut des Käufers wird beauftragt, den
Rechnungsbetrag einzuziehen. Siehe zudem zum ZooCard-Abo Ziffer 1 Buchstabe f)
dieser Zoo-Ordnung.
b) Beim Kauf auf Rechnung erhöht sich der Zahlbetrag um eine
Rechnungsgebühr in Höhe von jeweils 5,00 EUR.
c) Die Bezahlung eines Gutscheins mit einem bereits bestehenden
Gutschein ist nicht möglich
d) Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht
e) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer zu verstehen.
f) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet Verzugszinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Zoo
Hannover gGmbH zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Käufer
Unternehmer (§ 14 BGB) gilt Ziffer 4 Buchstabe f) Satz 1 mit der Maßgabe, dass
der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt. Unabhängig von
Ziffer 4 Buchstabe f) Satz 1, 2 bleibt es der Zoo Hannover gGmbH unbenommen,
einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstige Schäden nachzuweisen.
g) Im Falle der Bezahloption Kauf auf Rechnung gilt Folgendes: Sollte
der Käufer mit der Zahlung einer Forderung in Verzug geraten, sind sämtliche
Forderungen sofort und zur Zahlung fällig. Weiterhin ist die Zoo Hannover gGmbH
berechtigt neben den Verzugszinsen für die zweite und jede weitere Mahnung eine
pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils 5 EUR zu verlangen, wobei dem Kunden
der jeweils der Nachweis gestattet ist, dass der Zoo Hannover gGmbH durch die
jeweiligen Mahnungen überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der Schaden
wesentlich niedriger ist als die pauschalen Gebühren. Der Zoo Hannover gGmbH
bleibt es unbenommen, einen höheren Schaden (z.B. durch die Bearbeitung der
jeweiligen Mahnung, bzw. der Übergabe an ein Inkassoinstitut) nachzuweisen. Für
den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller
Kosten, Spesen und Barauslagen die der Zoo Hannover gGmbH durch
zweckentsprechende Verfolgung von Ansprüchen entstehen. Zu den Kosten der
Forderungseinziehung gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen
Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen (tarifmäßigen) Kosten eines
konzessionierten Inkassoinstitutes und eines beauftragten Rechtsanwaltes.
5. Verjährung/Untersuchung-
und Rügepflicht
a) Die Verjährung für die Ansprüche aus Sachmängelhaftung beträgt 24
Monate und beginnt mit der Übergabe der Sache. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14
BGB), so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache.
b) Ziffer 5 Buchstabe a) gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung der Zoo Hannover gGmbH oder einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Zoo Hannover gGmbH beruhen.
c) Ziffer 5 Buchstabe a) gilt nicht für die Haftung für sonstige
Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Zoo Hannover
gGmbH oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Zoo Hannover gGmbH beruhen.
d) Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und
Rügeverpflichtungen nach dem HGB.
6.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Zoo Hannover
gGmbH.
7. Einlösen
von Aktionsgutscheinen (Coupons)
Aktionsgutscheine (Coupons/Gutscheine die man nicht käuflich erwerben
kann, sondern die die Zoo Hannover gGmbH/Zoo Hannover Service GmbH oder deren
Kooperationspartner im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten
Gültigkeitsdauer ausgeben) sind nur im angegebene Zeitraum gültig und nur
einmal im Rahmen eines Kaufvorganges einlösbar. Einzelne Artikel können von der
Gutscheinaktion ausgeschlossen sein.
Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins
entsprechen. Aus administrativen Gründen ist es nicht möglich, etwaiges
Restguthaben zu erstatten. Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des
Kaufvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht
möglich. Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt,
noch verzinst.
Der Aktionsgutschein kann nicht auf Dritte übertragen werden. Mehrere
Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden.
Reicht das Guthaben eines Aktionsgutscheins für den Kauf nicht aus, kann
die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten ausgeglichen werden.
Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn Artikel ganz oder
teilweise retourniert werden, sofern der Aktionsgutschein im Rahmen einer
Werbeaktion ausgegeben und dafür keine Gegenleistung erbracht wurde.
Aktionsgutscheine können sowohl im Online-Shop als auch an den Eingangskassen
eingelöst werden, es sei denn der Aktionsgutschein definiert explizit eine
ausschließliche Einlösung an den Eingangskassen bzw. im Online-Shop.
8. Haftungsbeschränkungen/Haftungsfreistellung
a) Es besteht grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, es sei
denn in Ziffer 5 oder Ziffer 8 Buchstabe b) bis d) dieser AGB ist etwas anderes
geregelt.
b) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
entstehende Schäden haftet die Zoo Hannover gGmbH lediglich, soweit diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Zoo Hannover gGmbH, ihre
Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus
der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme
von unerlaubten Handlungen. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz
ist ausgeschlossen.
c) Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem
Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit durch die Zoo Hannover gGmbH, ihre Mitarbeiter oder ihre
Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die Vertragstypischen
Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden,
insbesondere entgangenen Gewinn.
d) Ziffer 4 dieser AGB bleibt unberührt, ebenso wie die Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes.
9. Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit für
Kunden
Für alle Buchungen von Führungen (wie z.B. Scouts-Safaris),
Veranstaltungen (wie z.B. Eisstockschießen etc.), Tier-Rendezvous und
Kindergeburtstage gewährt die Zoo Hannover gGmbH dem Kunden grundsätzlich eine
Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt
dabei den Anspruch der Zoo Hannover gGmbH auf eine angemessene Vergütung;
ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.
Es gelten folgende Umbuchungs-, bzw. Stornierungsgebühren:
- Für Führungsangebote (wie z.B.: Scout-Safaris, Kindergeburtstage etc.)
sowie Tier-Rendezvous etc. ab einem Preis von EUR 50 gelten folgende Umbuchungs-
und Stornierungsgebühren:
Umbuchungsgebühren EUR 15 pro gebuchter Führungsleistung. Eine Umbuchung
ist möglich bis 24 Stunden vor Leistungsbeginn*.
Stornierungsgebühren bis 28 Tage vor Leistungsbeginn* EUR 15 pro
gebuchter Führungsleistung, Stornierungsgebühren ab 27 Tage bis 24 Stunden vor
Leistungsbeginn* 50% des Leistungspreises. Ab 24 Stunden vor Leistungsbeginn
oder bei Nichtantritt 100% des Leistungspreises.
- Für die Veranstaltung Eisstockschießen gelten folgende gesonderte
Umbuchungs- bzw. Stornierungsgebühren:
Eine Umbuchung ist gegen eine Gebühr von EUR 25 bis 24 Stunden vor
Veranstaltungsbeginn möglich. Dies betrifft ausschließlich Terminumbuchungen.
Eine Reduzierung der gebuchten Teilnehmerzahl ist nicht möglich.
Stornierungen bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn*: 50% des
Grundpreises.
Stornierung ab 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn* oder bei Nichtantritt:
100% des Grundpreises.
- Für die Abendspaziergänge und die Führung Zoo-Erwacht gelten ab einem
Gesamtbuchungspreis von EUR 50 folgende Umbuchungs- und Stornierungsgebühren:
Umbuchungsgebühren EUR 15 pro gebuchter Führungsleistung. Eine Umbuchung
ist möglich bis 7 Tage vor Leistungsbeginn*.
Stornierungsgebühren bis 28 Tage vor Leistungsbeginn* EUR 15 pro
gebuchter Führungsleistung, Stornierungsgebühren ab 27 Tage bis 7 Tage vor
Leistungsbeginn* 50% des Leistungspreises. Ab 7 Tage vor Leistungsbeginn oder
bei Nichtantritt: 100% des Leistungspreises.
*Eingang der Umbuchung/Stornierung bei der Zoo Hannover gGmbH.
Angebote wie Schnupperführungen, Blicke hinter die Kulissen,
Laternenumzug, Geo-Caching, etc. sowie sonstige Veranstaltungen wie z.B. Nacht
der Erlebnisse etc. können nicht storniert, bzw. umgebucht werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Zoo Hannover gGmbH
der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Umbuchungen und/oder Stornierungen haben in Textform zu erfolgen und
sind an folgende Adresse zu richten: info@erlebnis-zoo.de oder Zoo Hannover gGmbH, Backoffice, Adenaueralle
3, 30175 Hannover.
10. Rücktritt
durch die Zoo Hannover gGmbH
Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist die Zoo
Hannover gGmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner behält sich die Zoo
Hannover gGmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzurückzutreten, falls
a) höhere Gewalt oder sonstige von der Zoo Hannover gGmbH nicht zu
vertretende Hinderungsründe (z.B. Brand, Streik) die Erfüllung des Vertrages
unzumutbar machen, soweit die Umstände zum Zeitpunkt der Buchungen für
Führungsangebote (wie z.B. Scouts-Safaris, Schnupperführungen etc.),
Veranstaltungen (wie z.B. Eisstockschießen, Nacht der Erlebnisse etc.),
Tier-Rendezvous, Kindergeburtstage, Audioguides oder Geo-Caching
voraussichtlich noch andauern; in diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über
das Leistungshindernis informiert und seine bereits erbrachten Gegenleistungen
werden unverzüglich erstattet.
b) die Zoo Hannover gGmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass
der Kunde durch seien Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Dem Kunden stehen aufgrund des Rücktritts keinerlei
Schadensersatzansprüche zu. Erfolgt der Rücktritt der Zoo Hannover gGmbH aus
unter die Fallgruppe b) fallenden Gründen oder wegen Nichtleistung der
Zahlungsverpflichtung durch den Kunden, so steht ihr ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu.
11. Aufrechnung
und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Zoo Hannover gGmbH
anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur
befugt, wenn seine Gegenansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
12. Parken
Der Zoo-Parkplatz ist Privatgelände der Zoo Hannover gGmbH. Er steht
ausschließlich für Besucher des Zoos, und Gästen des Hoflokals zur Verfügung.
Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die
am Parkplatz ausgehängten Einstellbedingungen. Für dort eingetretene oder
verursachte Schäden jedweder Art haftet die Zoo Hannover gGmbH nur, wenn ihren
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern Verschulden zur Last fällt. Die
Nutzung des Parkplatzes ist entgeltpflichtig.
13. Garderobe/sonstigen
Gegenständen
Für die Garderobe der Besucher wird nicht gehaftet.
14. Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen
Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Zoogelände sind unbedingt zu
beachten. Dies gilt vor allem für das Entfachen von Feuern.
Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.)
ist auf dem Gelände des Zoos nicht gestattet.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der
Zutritt zum Zoogelände verweigert oder sie können des Geländes verwiesen
werden. Den Anordnungen des Zoopersonals ist im eigenen Interesse Folge zu
leisten.
Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen,
Schlitten etc. ist auf dem Zoogelände aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Diese Ausrüstungsgegenstände müssen außerhalb des Zoos abgestellt bzw. im
Service-Point unter Verschluss genommen werden. Im Interesse der Sicherheit und
zum Schutz unserer Besucher vor unangemessenen Beeinträchtigungen behalten wir
uns vor, auch die Mitnahme sonstiger Fahrzeuge, wie z.B. Handwagen, die
aufgrund ihrer Größe eine Störung anderer Besucher darstellen können, zu
untersagen.
Das Mitbringen und der Verzehr mitgebrachter alkoholischer Getränke
(Zoo) ist untersagt. Im Verdachtsfall ist die Zoo Hannover gGmbH berechtigt,
stichprobenartig oder systematisch sog. Taschenkontrollen durchzuführen. Die
Gäste sind nicht verpflichtet, die Taschenkontrollen zu akzeptieren. Im Falle
der Verweigerung behalten wir uns jedoch vor, den Eintritt in den Erlebnis-Zoo
Hannover zu verweigern, bzw. den Aufenthalt zu beenden.
15. Eintrittskartenmissbrauch
Personen, die ihre ZooCard oder andere nicht übertragbare
Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben oder versuchen, den
Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit
der Karte. Im Interesse der ehrlichen Gäste wird die Zoo Hannover gGmbH
ZooCards, die missbräuchlich benutzt wurden, einziehen, ihre Inhaber künftig
vom Bezug der ZooCard ausschließen und Strafanzeige erstatten. Die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
16. Rauchen
Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen auf dem Zoogelände und auf
den Tribünen der Showanlagen untersagt. Wir bitten die Raucher, auch im
Außenbereich auf Nichtraucher Rücksicht zu nehmen.
17. Füttern
und Streicheln
Auch wenn die Tiere noch so zutraulich wirken: eine artgerechte Haltung
und die Gesundheit der Tiere kann nur gewährleistet werden, wenn sie
ausschließlich vom Zoo mit dem entsprechenden Fachfutter versorgt werden. Bitte
versuchen Sie also nicht, die Tiere zu füttern.
An Gehegen, an denen Ihnen Futter vom Zoo angeboten wird, dürfen Sie
füttern, allerdings ausschließlich mit dem dort vom Zoo angebotenen Futter.
Die Zoo Hannover gGmbH behält sich vor, Personen, die dem
Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Parks zu verweisen und auch zukünftig vom
Zoobesuch auszuschließen.
18. Sicherheitsabsperrungen
Bitte verlassen Sie nicht die Besucherwege und die ausdrücklich für
Besucher zugänglichen Bereiche. Bitte betreten Sie nicht die Grünanlagen. Wir
möchten Sie dringend davor warnen, Sicherheitsgitter/ Sicherheitsabsperrungen
zu erklettern oder zu übersteigen.
19. Mitnahme
von Tieren
Hunde können im Zoo nach Erwerb einer gültigen Hunde-Eintrittskarte
mitgeführt werden. Für den Zutritt zum Zoo gelten die oben unter Pkt. 1
genannten Regelungen entsprechend.
Hunde sind im Zoo ausnahmslos zu jeder Zeit an einer kurzen Leine zu
führen. Der/die Hundehalter/-in trägt die alleinige Haftung für eventuelle
Schäden, die durch die Mitnahme seines/ihres Hundes ihm/ihr selbst, der Zoo
Hannover gGmbH oder Dritten entstehen. Hunde, von denen nach Beurteilung der
Zoo Hannover gGmbH eine Störung für die Tierhaltung bzw. unsere Besucher
ausgehen kann, können vom Zoobesuch ausgeschlossen werden.
Mit Rücksicht auf unsere Tiere und Besucher ist die Mitnahme von mehr
als einem Hund pro Hundehalter und der Zoobesuch für Gruppen mit mehr als drei
Hunden grundsätzlich nicht erlaubt.
Ausnahmen bedürfen der Einwilligung durch die Zoo Hannover gGmbH. Diese
wird nur erteilt, wenn hierdurch nach Beurteilung der Zoo Hannover gGmbH keine
Störung für unsere Tiere oder Besucher zu erwarten ist.
Die Mitnahme anderer Tierarten in den Zoo ist im Interesse der
Sicherheit und Gesundheit unserer Tiere nicht erlaubt.
Die an den Kassen erhältlichen „Verhaltensregeln“ für die Mitnahme von
Hunden sind unbedingt zu beachten.
20. Benutzung
der Einrichtungen des Zoos
Der Besuch soll für Sie, aber auch für alle anderen Besucher zum
Erlebnis werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Benutzungshinweise und
Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Zoomitarbeiter zu einem
reibungslosen Betrieb gehören und von allen Besuchern beachtet werden müssen.
Sollten Sie diesen Anweisungen oder Anleitungen nicht nachkommen, kann das
Personal Sie von der Benutzung der Einrichtungen ausschließen oder vom
Zoogelände verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet
wird.
Besucher haften für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder
Nichtbeachtung der Benutzungsanleitungen oder Anweisungen entstehen.
21. Benutzung
der Spielgeräte
Bei der Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen, der Streichelwiese und
ähnlichen Einrichtungen sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise
unbedingt zu beachten. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonst
unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt die Zoo Hannover gGmbH
keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte
Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der
Einrichtung verursacht worden ist.
22. Aufsichtspflicht
Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, welche nicht über die
notwendige Reife verfügen, die Zooregeln zu beachten bzw. wegen ihres geistigen
oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur
in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände
des Zoo Hannover bewegen.
Im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht haften die aufsichtspflichtigen
Personen für alle Schäden, die durch eine Verletzung der gesetzlichen
Aufsichtspflicht sowie durch Missachtung der Regelungen der Zoo-Ordnung
entstehen.
Die Zoo Hannover gGmbH sowie ihre Mitarbeiter übernehmen keine
Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen; die Zoo Hannover
gGmbH überwacht ausschließlich die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten
und ggf. bestehender Nutzungsbedingungen für Attraktionen.
Bei Besuchergruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen, ist die leitende
aufsichtspflichtige Person der Gruppe verpflichtet, ihren Namen, die
Institution oder Schule, der die Gruppe angehört, und die Mobilfunknummer des
mitgeführten Mobiltelefons der Zoo Hannover gGmbH mitzuteilen.
23. Leistungsumfang
Wir möchten unseren Besuchern jederzeit einen erlebnisreichen Aufenthalt
gewährleisten. Mit Rücksicht auf unsere Tiere und aus sonstigen wichtigen
Gründen, wie z.B. Wetterbedingungen, notwendigen Wartungs- und Bauarbeiten usw.
kann mit dem Erwerb der Eintrittskarte/n kein Anspruch auf bestimmte
Leistungen, wie zum Beispiel die Präsentation bestimmter Tiere oder Tierarten
oder die jederzeitige Nutzungsmöglichkeit aller Attraktionen im Zoo verbunden
werden.
24. Schadensmeldung,
Haftungsbegrenzung und Verlust von Gegenständen
Alle Einrichtungen auf dem Zoogelände werden sorgfältig gepflegt und
überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen,
so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Zoogeländes in unserem
Service-Point. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass
aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Unterbleibt eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung wird die
Schadensabwicklung erheblich erschwert.
Die Zoo Hannover gGmbH haftet für leicht fahrlässige Verletzung von
wesentlichen Pflichten und für die Verletzung von Pflichten, auf deren
Einhaltung der Kunde in besonderer Weise vertrauen durfte. In diesem Fall
haftet die Zoo Hannover gGmbH jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden. Für andere Pflichtverletzungen haftet die Zoo
Hannover gGmbH nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei vorsätzlicher und grob
fahrlässiger Pflichtverletzung der Zoo Hannover GmbH, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gefundene Sachen sind im Service-Point abzugeben. Verlorengegangene
Gegenstände können im Service-Point abgeholt werden.
25. Werbung
und Anbieten von Waren und Leistungen
Werbung auf dem Zoogelände (hierzu gehören auch die Flächen vor dem
Eingang und der Parkplatz), wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen,
sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Geschäftsleitung der Zoo
Hannover gGmbH gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von
Meinungsbefragungen und Zählungen.
26. Fotografieren
und Filmen
Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv
machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Besucher Rücksicht -
nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass
wir die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B.
für Ihr Familienarchiv) – jede darüberhinausgehende Nutzung (hierzu gehört z.B.
auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen
Werbemaßnahmen) ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Zoo
Hannover gGmbH sowie der abgebildeten Personen zulässig; zusätzlich fällt in
diesem Fall ein Foto-/Filmhonorar an - weitere Informationen hierzu erhalten
Sie unter presse@erlebnis-zoo.de.
Für den Fall, dass die Zoo Hannover gGmbH oder ein von dieser
Beauftragter Film- oder Fotoaufnahmen von einem Besucher gemacht hat, willigt
dieser in deren Verwendung für Zwecke der Presse-, Werbe- und
Öffentlichkeitsarbeit des Erlebnis-Zoo Hannover ein.
27. Videoüberwachung
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche im Erlebnis-Zoo Hannover
videoüberwacht werden. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 4 BDSG
bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu folgenden Zwecken und Interessen:
Wahrnehmung des Hausrechts, Schutz des Eigentums, Verhinderung und Aufklärung
von Straftaten (insbesondere Diebstahl und Vandalismus).
Im Falle der Aufzeichnung werden die Daten maximal 48 Stunden
gespeichert. Eine längere Speicherdauer erfolgt nur, sofern dies zur
Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zur Verfolgung von Straftaten im
konkreten Einzelfall erforderlich ist. Eine Datenübermittlung der
Aufzeichnungen an Dritte (z. B. die Polizei) findet nur statt, wenn dies zur
Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Sie das Recht auf Auskunft
seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten
(Art. 15 DSGVO) und in bestimmten Fällen das Recht auf Berichtigung (Art. 16
DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung
(Art. 18 DSGVO) sowie auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Sie haben zudem das
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Art. 77
DSGVO). Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten erhalten Sie auf Anfrage
unter der u.g. Adresse des Verantwortlichen.
28.
Anwendbares Recht
a) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt
bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt
oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sind der
Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesen Rechtsgeschäften
ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Zoo Hannover gGmbH.
29.
Schriftform
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden, die vor oder bei
Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Leistungen Internetshop - unwirksam
sein, so berührt dieses die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die
Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche
wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst
nahekommen.