1. Bei der Schildkrötensuche handelt es sich um eine Aktion des Erlebnis-Zoo Hannover (Zoo Hannover gGmbH).
2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens 18 Jahre alt und in Deutschland wohnhaft sind. Das Gewinnspiel ist auf Deutschland beschränkt.
3. Start der Suche: .03.07.2026, 00:00 Uhr., Ende der Suche 25.08.2026, der Veranstalter behält sich vor, die Aktion bei ausbleibender Teilnahme oder vorzeitigem Fund aller Gewinne vorzeitig zu beenden.
4. Der Findende ist berechtigt, die Schildkröte und die Tickets zu behalten oder weiterzugeben.
5. Die Teilnahme an der Aktion zur Verdopplung des Gewinns ist nur durch Liken und Kommentieren des Postings möglich. Sofern der Findende das Reel zur Schildkrötensuche auf Facebook oder Instagram mit dem Fundort der Schildkröte kommentiert, erhält er/sie eine Direktnachricht mit der Aufforderung ein Foto der Schildkröte und des Tickets zurückzusenden. In diesem Fall wird der Gewinn verdoppelt.
6. Die Gewinnenden erklären sich damit einverstanden, dem Erlebnis-Zoo Hannover ihre Daten zur Verfügung zu stellen. Für die Abwicklung werden von den Teilnehmenden folgende Daten benötigt: Vor- und Nachname der Personen sowie E-Mail Adresse zum Versand des zusätzlichen Gewinns. Die Teilnehmenden sind für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
7. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich; der Gewinn ist nicht übertragbar.
8. Die Veranstalter des Gewinnspiels behalten sich vor, Teilnehmende, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, vom Gewinnspiel auszuschließen sowie das Gewinnspiel jederzeit zu modifizieren oder zu beenden.
9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Die Teilnahme an der Suche erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen bei der Suche.
11. Mitarbeitende der Firmen des Erlebnis-Zoos Hannover – Zoo Hannover gGmbH & Zoo Hannover Service GmbH – aller beteiligten Partner-Unternehmen und Agenturen sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
12. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.