Auftrag Artenschutz
- Global: Die Internationale Union zur Bewahrung der Natur (IUCN) und die internationale Biodiversitätskonvention schreiben Zoos eine unverzichtbare Aufgabe im Artenschutz zu.
- Europäisch: Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sieht Zoos als wichtige Partner im weltweiten Bündnis für Biodiversität und deren Erhaltung vor.
- National: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG §42) erteilt Zoos explizit den Auftrag zum Arten- und Naturschutz, mit den Kernaufgaben Forschung zur Arterhaltung, Aufzucht in menschlicher Obhut, Wiederansiedlung von Arten und Bildung zur biologischen Vielfalt.

Globale Ebene: IUCN
Website der IUCN

Europäische Ebene: EAZA
Website der EAZA

Nationale Ebene: VdZ
Website des VdZ